Rechte bei zugausfall

Hat ein Zug eine Verspätung oder fällt er aus, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast grundsätzlich eine Entschädigung zahlen. Diese wird wie folgt berechnet. 1 Das steht Bahnreisenden zu · Entschädigung, Verpflegung und Hotelübernachtung · Video derADAC. 2 Informationen zu Ihren Rechten und Entschädigungs-Ansprüchen im Fahrgastrechte-Fall, z.B. bei Zugverspätung, verpasstem Anschluss oder ausgefallenem Zügen. 3 Ihre Rechte bei einer absehbaren Verspätung von mehr als 60 Minuten Sie können sich kostenlos auf eine spätere Zugverbindung umbuchen lassen. 4 Bei Streiks, Sturm oder Unwettern drohen Verspätungen und Ausfälle im Bahnverkehr. Diese Rechte haben Bahnkunden und so bekommen sie eine Entschädigung. Bahnausfall oder Verspätung: Geld zurück, Rückfahrt oder Weiterfahrt. Bahnreisende können pauschale Entschädigung fordern. 5 Ihre Rechte als unser Fahrgast. Hier finden Sie Informationen, welche Entschädigung Ihnen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen zusteht und wie und wo Sie diese beantragen. Sie können bei uns Ihre Fahrgastrechte für alle Züge der Deutschen Bahn geltend machen: S-Bahn, RB, RE, IRE, IC/EC, ICE sowie Nachtzüge. 6 3. Erstattung von Jahreskarten bei Krankheit. 4. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise aufgrund von Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust. 5. Erstattung von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel (z.B. Bus oder Taxi) oder Hotelübernachtungen aufgrund von Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust. 6. 7 Wenn bei der Deutschen Bahn nichts rollt, müssen Reisende das nicht hinnehmen. Diese Rechte haben Bahnkunden, wenn der Zug ausfällt, deutlich zu spät kommt oder der Anschluss verpasst wird. 8 Die EU-Bahngastrechte-Verordnung regelt, wie viel Entschädigung Bahnanbieter in der Europäischen Union bei Verspätungen zahlen müssen. Ab einer Stunde Verspätung am Zielort werden 25 Prozent. 9 Erreichen Sie bei einer Zugreise Ihr Ziel nicht pünktlich, haben Sie verschiedene Ansprüche. Sie können zum Beispiel einen Teil des Ticketpreises zurück verlangen. Kommen Sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Sie Anspruch auf 25 % Erstattung, bei mehr als Minuten sind es 50 %. fahrgastrechte bahn 10 deutsche bahn zugausfall erstattung 12