Verheirateter bruder verstorben wer erbt Wer erbt, wenn der verheiratete Bruder stirbt?. 1 Sind die Geschwister des Erblassers ihrerseits bereits vorverstorben, dann sind die Abkömmlinge des Geschwisterteils (Kinder, Enkel) zur Erbfolge berufen. Wenn. 2 Als Erben kommen im Fall der gesetzlichen Erbfolge in erster Linie die Kinder, die Enkelkinder und der Ehepartner des Verstorbenen in Betracht. Hatte der. 3 War die verstorbene Person verheiratet, erbt auch immer der Ehepartner – neben den Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses. Von der Familie des. 4 Per gesetzlicher Erbfolge sind Geschwister als Erben 2. Ordnung erbberechtigt. Sie erben aber nur, wenn der Erblasser keine Verwandten 1. Ordnung hat und ein Elternteil bereits verstorben ist. Bruder oder Schwester des Erblassers haben kein Recht auf einen Pflichtteil. Wenn sie enterbt wurden, gehen sie leer aus. 5 Ein Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner des Erblassers erbt neben den Abkömmlingen nach den in § BGB niedergelegten Grundsätzen. Gibt es zum Zeitpunkt des Erbfalls keine Abkömmlinge des Erblassers, dann kommen nach § BGB die so genannten Erben zweiter Ordnung zum Zuge. 6 Hatte die verstorbene Person keine Kinder, erben die Eltern, falls sie noch leben. Ansonsten die Geschwister zu gleichen Teilen. Schließlich Onkel und Tanten. War die verstorbene Person verheiratet, erbt auch immer der Ehepartner – neben den Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses. 7 Liegt kein letzter Wille vor, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Als gesetzliche Erben kommen die Eltern, die Geschwister und Abkömmlinge der Geschwister in Betracht. Wenn der eigene Bruder bzw. die eigene Schwester verstorben ist, muss zuweilen die Frage geklärt werden, wer Erbe geworden ist. 8 Die Geschwister des Verstorbenen erben nur den Anteil, den Ihnen der Erblasser in seinem Testament vermacht hat. Werden Brüder und Schwestern im Testament enterbt oder ganz einfach nicht erwähnt, haben Sie demnach auch keinen Anspruch auf das Erbe. Sie können ein Testament selbst oder mithilfe eines Notars erstellen. 9 Gleich danach folgen die sogenannten Erben erster Ordnung: eheliche und nicht eheliche Kinder der oder des Verstorbenen. Ist der Erblasser oder die Erblasserin unverheiratet, erben nur die Kinder. Der Gesetzgeber teilt grundsätzlich alle Angehörigen in eine Rangfolge auf, die festlegt, welches Familienmitglied wann erbt. sohn stirbt vor mutter wer erbt 10