Zu viel gezahlter kindesunterhalt

Zu viel Unterhalt gezahlt: ist eine Rückforderung oder Verrechnung möglich?. 1 Die Antwort auf diese Frage lautet kurz und knapp: nein. Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlten Unterhalt kann man nicht einfach laufenden. 2 Die wichtigste Rechtsgrundlage, wenn Sie zu viel gezahlten Unterhalt zurückfordern wollen, ist die Regelung zur ungerechtfertigten Bereicherung (§ BGB). 3 Geforderten Unterhalt kann man prinzipiell zurückverlangen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält mit § eine Vorschrift über die. 4 Zu viel gezahlt: Was kann man tun? Es ist unwahrscheinlich, dass man zu viel gezahlten Unterhalt einfach so wieder zurückgezahlt bekommt – vor allem, wenn Eltern untereinander zerstritten sind. 5 Möchten Sie zu viel gezahlten Unterhalt zurückfordern, reicht es nicht, dass Sie Ihr Recht moralisch begründen. Sie müssen rechtlich im Detail begründen, warum Sie zu viel Unterhalt gezahlt haben. Damit sind eine Reihe schwieriger Rechtsfragen verbunden: Denn es gibt viele Regeln und Ausnahmen. 6 Gründe für zu viel gezahlten Unterhalt gibt es viele. So kann es passieren, dass der Unterhaltsverpflichtete die Höhe der Unterhaltssätze falsch berechnet oder freiwillig zu viel bezahlt hat. Doch kann der zu viel geleistete Unterhalt zu einem späteren Zeitpunkt zurückgefordert oder mit neuen Unterhaltsleistungen verrechnet werden?. 7 Dann könnte dieser den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern. Beruht der zu viel gezahlte Unterhalt jedoch auf einem vollstreckbaren Titel – also etwa einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen Vergleich – ist es nicht mehr so einfach. Ein solcher Titel ist erst einmal rechtskräftig. 8 Ein Rückforderungsanspruch von zu viel gezahltem Unterhalt ist ein sogenannter bereicherungsrechtlicher Anspruch nach § BGB. 9 Ein Anspruch des unterhaltspflichtigen Elternteils auf „Rückzahlung überzahlten Unterhalts “ kommt allein gemäß § Abs. 1 S. 2 Alt 1. BGB in Betracht. Die Voraussetzungen eines solchen Kondiktionsanspruchs sind jedoch i.d.R. nicht gegeben. Denn die Leistung der etwa nach einer Jugendamtsurkunde geschuldeten Unterhaltszahlungen. zu unrecht gezahlter kindesunterhalt 10 Nachfolgend wird dargestellt, ob derSchuldner den zu viel gezahlten Unterhalt zurückfordern kann undob er die Überzahlung z.B. mit dem Anspruch. 11